Auslöser für diese Meldung war ein Bericht aus dem NRW-Gesundheitsministerium. Dieser Bericht belegt für die letzten 6 Jahre einen deutlichen Anstieg der Anzahl von Patienten, die wegen Suchterkrankungen in NRW behandelt werden mussten.
Auch Betriebe und Verwaltungen als Spiegelbild unserer Gesellschaft haben in diesem Zusammenhang ein ernst zu nehmendes Problem.
Abhängigkeit, Missbrauch und riskanter Konsum schädigen die individuelle Gesundheit und können zu Schwerbehinderung führen.
„… bei nachgewiesener Alkoholabhängigkeit mit Kontrollverlust und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit ist der Gesamt-GdB aufgrund der Folgen des chronischen Alkoholkonsums nicht niedriger als 50 zu bewerten...“ (Vergleiche GdB/MdE-Tabelle)
Aber auch bereits anerkannt schwerbehinderte Menschen sind von Sucht ebenso häufig betroffen wie der Bevölkerungsdurchschnitt.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) geht davon aus, dass ca. 5 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer jeden Verwaltung, eines jeden Betriebes ein behandlungs- bzw. beratungsbedürftiges Problem mit Alkohol haben. Hinzu kommt eine steigende Zahl von Beschäftigten, die von psychotrop wirkenden Medikamenten abhängig sind.
Die mit Sucht und problematischem Konsum verbundenen gesundheitlichen Probleme und Persönlichkeitsveränderungen führen im Arbeitsalltag zu erhöhten Fehlzeiten, Minderleistung und Unzuverlässigkeit. Weitere erhebliche Störungen im betrieblichen Ablauf entstehen im Bereich Arbeitssicherheit, Qualität, Quantität und Arbeitsklima durch den Substanzkonsum oder durch süchtiges Verhalten.
Der Umgang mit den betroffenen Menschen stellt für alle Akteure im Betrieb eine besondere Herausforderung dar, weil, anders als bei anderen Erkrankungen und Behinderungen, kaum Problembewusstsein oder gar Krankheitseinsicht vorhanden sind.
Suchtprobleme, auf die keiner angemessen reagiert, führen zu Krankheit, Schwerbehinderung und letztendlich zum Verlust des Arbeitsplatzes.
Der Fachdienst für betriebliche Suchtprävention qualifiziert seit Jahren Betriebe und Dienststellen, um schwerbehinderten Menschen mit Suchtproblemen frühzeitig zu helfen und das Beschäftigungsverhältnis zu sichern. Ziel aller Angebote des Fachdienstes ist es aber auch, durch frühzeitige Intervention Krankheit, Sucht und dadurch Schwerbehinderung grundsätzlich zu vermeiden.
"Betriebliche Suchtprävention ist eine sinnvolle Investition in die Gesundheit suchtgefährdeter und suchtkranker Beschäftigter" (Bundesministerium für Gesundheit)
Der Fachdienst für betriebliche Suchtprävention macht Betrieben und Verwaltungen im Auftrag des LWL-Integrationsamtes Westfalen, welches die Kosten für die Referenten trägt, Beratungsangebote im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Pflichtaufgabe nach § 102 Abs. 2 SGB IX

Angebote des Fachdienstes:
- Information zu Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
- Beratung von Betrieben und Verwaltungen zu systemischen Suchtprävention- und Suchthilfeprogrammen und zu Einzelfällen
- Begleitung betrieblicher Suchtpräventionsprogramme
- Schulungsangebote für Führungskräfte
- Kompaktseminare für Multiplikatoren, wie Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, im Rahmen der Fortbildungsangebote des LWL-Integrationsamtes an.
- Ausbildung von BetrieblicheAnsprechPartnerinnen/AnsprechPartner-Sucht (BAP-S)
http://www.lwl-integrationsamt.de/fachdienste/sucht/
Kontakt:
Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
Bernhard-Salzmann-Klinik
Im Füchtei 150
33334 Gütersloh
Telefon: 05241-5022578 oder 5022537