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Vater und Sohn gehen, sich an der Hand haltend, über einen steinigen Untergrund.

Verantwortung

Seit dem 1. Januar 2005 sind die Integrationsämter für das Angebot der Integrationsfachdienste verantwortlich. In diesem Zusammenhang wird von der Strukturverantwortung gesprochen. Was bedeutet das?

Strukurverantwortung bedeutet, dass die Integrationsämter dafür Sorge tragen, dass ein flächendeckendes Angebot an Integrationsfachdiensten zur Verfügung steht, und zwar eines mit möglichst einheitlicher Struktur und in erforderlicher Qualität. Dazu gehört, dass sie die Fachdienste steuern, zum Beispiel hinsichtlich ihrer personellen Ausstattung, der Qualitätssicherung und der Dokumentation. Kurz gesagt: Wo Integrationsfachdienst drauf steht, soll auch Integrationsfachdienst drin sein!

Die Dienste arbeiten nicht nur im Auftrag des Integrationsamtes sondern auch für andere Leistungsträger. Im konkreten Einzelfall kann der Integrationsfachdienst beauftragt werden von
  • dem Integrationsamt im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Beschäftigte,
  • der Bundesagentur für Arbeit,
  • den Rehabilitationsträgern, zum Beispiel den Trägern
    • der gesetzlichen Rentenversicherung,
    • der gesetzlichen Unfallversicherung,
    • der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (Versorgungsämter und Hauptfürsorgestellen),
    • der Sozialhilfe,
    • der öffentlichen Jugenhilfe.
Die Verantwortlichkeit und die Weisungsbefugnis für die Ausfüh­rung der Leistung im Einzelfall, insbeson­dere im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, liegen jeweils bei dem beauftragenden Leistungsträger.
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